Deckbedingungen

Alle Züchter, die die Leistungen der Hengststation HeidkatenHof in Anspruch nehmen, erkennen die nachstehenden Bedingungen für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen an.

 

Eine Besichtigung der Hengste ist nach telefonischer Anmeldung jederzeit möglich.

 

 

Deckbedingungen:

 

1.     Anfragen richten Sie bitte an: HeidkatenHof GbR, Eike Seehrich, Heidkatenweg 43 D-24613 Aukrug

 

2.     Die Decksaison beginnt am 01.03. und endet am 31.07.2024, Spätere Anfragen bedingen einer Sonderregelung.

 

3.     Ihre Samenbestellung erbitten wir Mo.-Fr. bis spätestens 10.00 Uhr, für den Versand am gleichen Tag.

      Telefon: +49 (0) 151 22 94 37 31

 

4.     Vor der Samenbestellung müssen folgende Angaben vorliegen (liegen uns diese Angaben nicht vor, ist kein Samenversand bzw keine Bedeckung möglich):  -gewünschter Hengst – Name und vollständige Anschrift des Stuteneigentümers – Zuchtverband – Versandanschrift – Angaben zur Stute (Name, Leb.-Nr., Pedigree, Alter, Farbe).

 

5.     Die entsprechenden Deckscheine sind beim Hengsthalter einzureichen.

 

6.     Das Deckgeld ist fällig bei der Samenbestellung bzw. bei Anlieferung der Stute zum Natursprung. Bei Hengsten im Decktaxensplitting ist die Besamungspauschale fällig. Bei Trächtigkeit dann die Trächtigkeitspauschale. Sollte die Stute nicht tragend sein, Muss bis zum 01.10. eine Bescheinigung des Tierarztes vorliegen.

 

7.     Alle Decktaxen verstehen sich zzgl.  MwSt.

 

8.     Bei Hengsten im Frischsperma wird der Samen per Kurier versandt. Die Versandkosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Kurierzustellungen von Samstag zu Sonntag sind entsprechend teurer als Wochentags. Von Sonntag auf Montag erfolgt kein Samenversand durch den Kurier.

 

9.     Das Transportrisiko des Spermas geht ab Abholung bzw. Absendung von der Station auf den Stutenbesitzer über.

 

10.  Samenversandcontainererbitten wir ausreichend frankiert zurückzusenden, andernfalls erlauben wir uns diese mit 25€ in Rechnung zu stellen.

 

11.  Für die veterinärmedizinische Betreuung steht uns die Tierarztpraxis Gestüt Buchenhof, Dr. Nicole Hoffmann zur Verfügung. Der Stuteneigentümer erklärt sich automatisch mit der Aufstallung seiner Stute auf dem Gestüt damit einverstanden, dass ein Tierarzt zu seinen Lasten hinzugezogen wird, sofern es der Hengsthalter für zweckdienlich hält.

 

12.  Mit Anlieferung Ihrer Stute, bzw. der Spermabestellung erkennen Sie unsere Stations- und Haftungsbedingungen an.

 

13.  Sonstiges: Scheidet ein Hengst während der Decksaison aus besonderen Gründen aus (z.B. Krankheit, Turniereinsatz oder Leistungsprüfung) kann auf Wunsch ein anderer Hengst der Station genutzt werden, das Deckgeld wird für den 2. Hengst berechnet.

 

14.  Der Deckschein wird erst nach vollständigem Ausgleich aller offenen Rechnungen ausgefüllt und zugesandt. 

 

15.  Der Hengsthalter haftet nur für Schäden, die durch ihn oder einen Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig verursacht worden sind. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für alle Schäden, die während der Einstallung von Stuten und bei allen für die Besamung erforderlichen Vorgängen entstehen. Für Schäden, die durch Dritte verursacht worden sind, haftet der Hengsthalter nicht. Zur Abdeckung des Risikos aus der Tierhalter- und Tierhüterhaftung hat der Eigentümer eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, und diese auf Verlangen nachzuweisen. Die eingestallten Pferde sind nicht über den Hengsthalter versichert (Feuer, Lebensvers. etc.).